Datenprivatrecht

Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befürchtung, kein law of everything. Vielmehr müssen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhä...

Olles dieđut

Furkejuvvon:
Bibliográfalaš dieđut
Váldodahkki: Hacker, Philipp
Materiálatiipa: Online
Giella:duiskkagiella
Almmustuhtton: Mohr Siebeck 2023
Fáttát:
Liŋkkat:https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/63322
Fáddágilkorat: Lasit fáddágilkoriid
Eai fáddágilkorat, Lasit vuosttaš fáddágilkora!
Govvádus
Čoahkkáigeassu:Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befürchtung, kein law of everything. Vielmehr müssen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhältnis dieser Rechtsmaterien, insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die Verschränkung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein rechtsbereichsübergreifendes Verständnis von juristischer Dogmatik und ein interdisziplinär fundiertes Konzept von Regulierung. Auf Basis des geltenden Rechts entwirft er ein integriertes Marktordnungsrecht für digitale Austauschverhältnisse. Die Untersuchung schließt mit Reformperspektiven, die aufzeigen, wie die informierte Einwilligung durch eine technologische ersetzt werden kann, um eine privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen unter den Bedingungen der digitalen Wirtschaft zu ermöglichen. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2020 ausgezeichnet.