Preisausschreiben.

Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschr...

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書誌詳細
第一著者: Bromme, Adrian
フォーマット: Online
言語:ドイツ語
出版事項: Duncker & Humblot 2024
主題:
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description Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschreiben sind einseitige Rechtsgeschäfte. Als Ausprägung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung sind sie mit dem Vertragsprinzip abzustimmen. Durch einseitige Rechtsgestaltung kann nicht in Rechte Dritter eingegriffen werden. Die Teilnehmer müssen an der Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag mitwirken. § 661 Abs. 4 BGB kann die Teilnehmer nicht einseitig verpflichten. Wettbewerbsordnungen enthalten Vorgaben für Architektenwettbewerbe. Sie gelten nicht unmittelbar, sondern werden in Preisausschreiben in Bezug genommen. Auf funktionale Schwächen des einseitigen Preisausschreibens wird mit Preisausschreibenverträgen reagiert. Diese ersetzen oder ergänzen Preisausschreiben.
format Online
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