Preisausschreiben.
Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschr...
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| 第一著者: | |
|---|---|
| フォーマット: | Online |
| 言語: | ドイツ語 |
| 出版事項: |
Duncker & Humblot
2024
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| 主題: | |
| オンライン・アクセス: | ONIX_20240917_9783428590155_270 |
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| description | Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschreiben sind einseitige Rechtsgeschäfte. Als Ausprägung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung sind sie mit dem Vertragsprinzip abzustimmen. Durch einseitige Rechtsgestaltung kann nicht in Rechte Dritter eingegriffen werden. Die Teilnehmer müssen an der Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag mitwirken. § 661 Abs. 4 BGB kann die Teilnehmer nicht einseitig verpflichten. Wettbewerbsordnungen enthalten Vorgaben für Architektenwettbewerbe. Sie gelten nicht unmittelbar, sondern werden in Preisausschreiben in Bezug genommen. Auf funktionale Schwächen des einseitigen Preisausschreibens wird mit Preisausschreibenverträgen reagiert. Diese ersetzen oder ergänzen Preisausschreiben. |
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