Normentheorie im freiheitlichen Rechtsstaat

›Die‹ Normentheorie gibt es nicht, vielmehr existieren verschiedene normentheoretische Konzepte. So sind einerseits rein logisch-analytische Strömungen und andererseits materiell angereicherte Konzepte anzutreffen. Letztere begreifen die Normentheorie als funktionales System, um konkrete rechtliche...

وصف كامل

محفوظ في:
التفاصيل البيبلوغرافية
التنسيق: Online
اللغة:الألمانية
منشور في: Duncker & Humblot 2026
الموضوعات:
الوصول للمادة أونلاين:https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/171058
الوسوم: إضافة وسم
لا توجد وسوم, كن أول من يضع وسما على هذه التسجيلة!
الوصف
الملخص:›Die‹ Normentheorie gibt es nicht, vielmehr existieren verschiedene normentheoretische Konzepte. So sind einerseits rein logisch-analytische Strömungen und andererseits materiell angereicherte Konzepte anzutreffen. Letztere begreifen die Normentheorie als funktionales System, um konkrete rechtliche Sollensurteile als staatliche Eingriffe im freiheitlichen Rechtsstaat zu legitimieren. Alle normentheoretischen Strömungen eint, dass sie an die Differenzierung zwischen (primären) Verhaltensnormen und (sekundären) Sanktionsnormen anknüpfen. Bei näherem Hinsehen ergibt sich allerdings weiterer Klärungsbedarf – und zwar sowohl in terminologischer als auch in materieller Hinsicht: In Abhängigkeit von bestimmten Vorverständnissen ist oft nicht dasselbe gemeint, wenn von »Verhaltensnormen« oder »Sanktionsnormen« gesprochen wird. Gegenstand der Kölner Tagung waren die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen und Sachprobleme in grundsätzlicher Hinsicht sowie in speziellen Kontexten.