Normentheorie im freiheitlichen Rechtsstaat
›Die‹ Normentheorie gibt es nicht, vielmehr existieren verschiedene normentheoretische Konzepte. So sind einerseits rein logisch-analytische Strömungen und andererseits materiell angereicherte Konzepte anzutreffen. Letztere begreifen die Normentheorie als funktionales System, um konkrete rechtliche...
محفوظ في:
| التنسيق: | Online |
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| اللغة: | الألمانية |
| منشور في: |
Duncker & Humblot
2026
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| الموضوعات: | |
| الوصول للمادة أونلاين: | https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/171058 |
| الوسوم: |
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| الملخص: | ›Die‹ Normentheorie gibt es nicht, vielmehr existieren verschiedene normentheoretische Konzepte. So sind einerseits rein logisch-analytische Strömungen und andererseits materiell angereicherte Konzepte anzutreffen. Letztere begreifen die Normentheorie als funktionales System, um konkrete rechtliche Sollensurteile als staatliche Eingriffe im freiheitlichen Rechtsstaat zu legitimieren. Alle normentheoretischen Strömungen eint, dass sie an die Differenzierung zwischen (primären) Verhaltensnormen und (sekundären) Sanktionsnormen anknüpfen. Bei näherem Hinsehen ergibt sich allerdings weiterer Klärungsbedarf – und zwar sowohl in terminologischer als auch in materieller Hinsicht: In Abhängigkeit von bestimmten Vorverständnissen ist oft nicht dasselbe gemeint, wenn von »Verhaltensnormen« oder »Sanktionsnormen« gesprochen wird. Gegenstand der Kölner Tagung waren die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen und Sachprobleme in grundsätzlicher Hinsicht sowie in speziellen Kontexten. |
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