Translatio iudicii
Weder nach geltendem Recht noch nach klassischem römischen Recht erlischt ein rechtshängiges Verfahren allein deshalb, weil während des Prozesses der Beklagte stirbt, der Richter schwer erkrankt oder der Kläger seine Klage nicht selbst weiter verfolgen kann, weil er wegen eines rechtfertigenden Gru...
Saved in:
| 主要作者: | |
|---|---|
| 格式: | Online |
| 語言: | 德语 |
| 出版: |
C.H.Beck
2022
|
| 主題: | |
| 在線閱讀: | ONIX_20220701_9791036555909_178 |
| 標簽: |
沒有標簽, 成為第一個標記此記錄!
|
| _version_ | 1869529243136819200 |
|---|---|
| author | Erxleben, Friederike |
| author_browse | Erxleben, Friederike |
| author_facet | Erxleben, Friederike |
| author_sort | Erxleben, Friederike |
| collection | Directory of Open Access Books |
| description | Weder nach geltendem Recht noch nach klassischem römischen Recht erlischt ein rechtshängiges Verfahren allein deshalb, weil während des Prozesses der Beklagte stirbt, der Richter schwer erkrankt oder der Kläger seine Klage nicht selbst weiter verfolgen kann, weil er wegen eines rechtfertigenden Grundes daran gehindert ist. Unverändert fortgesetzt werden kann der begonnene Prozess in diesen und ähnlichen Situationen aber auch nicht, ohne Interessen der Beteiligten zu gefährden. Es bietet sich deshalb an, das rechtshängige Verfahren von dem verstorbenen oder verhinderten Beteiligten auf eine andere Person zu übertragen, die es bis zu einem Urteil führen kann. Translatio iudicii oder transferre iudicium ist die Bezeichnung der römischen Juristen für eine solche Prozessübertragung. Sie ist in einer Vielzahl von Quellen überliefert, ohne dass dabei aber ausdrücklich beschrieben wird, wie und mit welcher Wirkung die neue Prozesspartei oder der neue Richter in das rechtshängige Verfahren eintreten kann. Die Untersuchung dieser Fragen betrifft die Grundsätze des römischen Zivilprozesses, die ebenso wie die Besonderheiten des Rechtsbehelfs der translatio iudicii Thema dieses Buches sind. Dabei ist von besonderem Interesse, was die römischen Juristen als Anlass für eine translatio iudicii anerkennen, welche Rolle sie dem Magistrat und welche den Parteien innerhalb des Translationsverfahrens zuerkennen und ob durch die translatio iudicii ein eigenständiger, neuer Prozess begründet wird oder der begründete Rechtsstreit und der von den neuen Beteiligten aufgenommene Prozess ein einheitliches Verfahren bilden. |
| format | Online |
| id | doab-20.500.12854ir-87320 |
| institution | Directory of Open Access Books |
| language | ger |
| publishDate | 2022 |
| publishDateRange | 2022 |
| publishDateSort | 2022 |
| publisher | C.H.Beck |
| publisherStr | C.H.Beck |
| record_format | ojs |
| spelling | doab-20.500.12854ir-873202024-04-02T13:59:34Z Translatio iudicii Erxleben, Friederike transferre iudicium Prozessübertragung römischer Zivilprozess translatio iudicii Translationsverfahren thema EDItEUR::N History and Archaeology::NH History thema EDItEUR::L Law Weder nach geltendem Recht noch nach klassischem römischen Recht erlischt ein rechtshängiges Verfahren allein deshalb, weil während des Prozesses der Beklagte stirbt, der Richter schwer erkrankt oder der Kläger seine Klage nicht selbst weiter verfolgen kann, weil er wegen eines rechtfertigenden Grundes daran gehindert ist. Unverändert fortgesetzt werden kann der begonnene Prozess in diesen und ähnlichen Situationen aber auch nicht, ohne Interessen der Beteiligten zu gefährden. Es bietet sich deshalb an, das rechtshängige Verfahren von dem verstorbenen oder verhinderten Beteiligten auf eine andere Person zu übertragen, die es bis zu einem Urteil führen kann. Translatio iudicii oder transferre iudicium ist die Bezeichnung der römischen Juristen für eine solche Prozessübertragung. Sie ist in einer Vielzahl von Quellen überliefert, ohne dass dabei aber ausdrücklich beschrieben wird, wie und mit welcher Wirkung die neue Prozesspartei oder der neue Richter in das rechtshängige Verfahren eintreten kann. Die Untersuchung dieser Fragen betrifft die Grundsätze des römischen Zivilprozesses, die ebenso wie die Besonderheiten des Rechtsbehelfs der translatio iudicii Thema dieses Buches sind. Dabei ist von besonderem Interesse, was die römischen Juristen als Anlass für eine translatio iudicii anerkennen, welche Rolle sie dem Magistrat und welche den Parteien innerhalb des Translationsverfahrens zuerkennen und ob durch die translatio iudicii ein eigenständiger, neuer Prozess begründet wird oder der begründete Rechtsstreit und der von den neuen Beteiligten aufgenommene Prozess ein einheitliches Verfahren bilden. 2022-07-01T16:57:34Z 2022-07-01T16:57:34Z 2017 book ONIX_20220701_9791036555909_178 9791036555909 9783406709098 https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/87320 ger Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte image/png n/a https://www.7switch.com/fr/ebook/9791036555909/from/openedition https://books.openedition.org/chbeck/2837 C.H.Beck 10.4000/books.chbeck.2837 Weder nach geltendem Recht noch nach klassischem römischen Recht erlischt ein rechtshängiges Verfahren allein deshalb, weil während des Prozesses der Beklagte stirbt, der Richter schwer erkrankt oder der Kläger seine Klage nicht selbst weiter verfolgen kann, weil er wegen eines rechtfertigenden Grundes daran gehindert ist. Unverändert fortgesetzt werden kann der begonnene Prozess in diesen und ähnlichen Situationen aber auch nicht, ohne Interessen der Beteiligten zu gefährden. Es bietet sich deshalb an, das rechtshängige Verfahren von dem verstorbenen oder verhinderten Beteiligten auf eine andere Person zu übertragen, die es bis zu einem Urteil führen kann. Translatio iudicii oder transferre iudicium ist die Bezeichnung der römischen Juristen für eine solche Prozessübertragung. Sie ist in einer Vielzahl von Quellen überliefert, ohne dass dabei aber ausdrücklich beschrieben wird, wie und mit welcher Wirkung die neue Prozesspartei oder der neue Richter in das rechtshängige Verfahren eintreten kann. Die Untersuchung dieser Fragen betrifft die Grundsätze des römischen Zivilprozesses, die ebenso wie die Besonderheiten des Rechtsbehelfs der translatio iudicii Thema dieses Buches sind. Dabei ist von besonderem Interesse, was die römischen Juristen als Anlass für eine translatio iudicii anerkennen, welche Rolle sie dem Magistrat und welche den Parteien innerhalb des Translationsverfahrens zuerkennen und ob durch die translatio iudicii ein eigenständiger, neuer Prozess begründet wird oder der begründete Rechtsstreit und der von den neuen Beteiligten aufgenommene Prozess ein einheitliches Verfahren bilden. 10.4000/books.chbeck.2837 0bc5004f-34a8-40d9-b3e4-e5aba11d4998 9791036555909 9783406709098 311 München open access |
| spellingShingle | transferre iudicium Prozessübertragung römischer Zivilprozess translatio iudicii Translationsverfahren thema EDItEUR::N History and Archaeology::NH History thema EDItEUR::L Law Erxleben, Friederike Translatio iudicii |
| title | Translatio iudicii |
| title_full | Translatio iudicii |
| title_fullStr | Translatio iudicii |
| title_full_unstemmed | Translatio iudicii |
| title_short | Translatio iudicii |
| title_sort | translatio iudicii |
| topic | transferre iudicium Prozessübertragung römischer Zivilprozess translatio iudicii Translationsverfahren thema EDItEUR::N History and Archaeology::NH History thema EDItEUR::L Law |
| topic_facet | transferre iudicium Prozessübertragung römischer Zivilprozess translatio iudicii Translationsverfahren thema EDItEUR::N History and Archaeology::NH History thema EDItEUR::L Law |
| url | ONIX_20220701_9791036555909_178 |
| work_keys_str_mv | AT erxlebenfriederike translatioiudicii |